wohnriester24.de

Wohn-Riester

Die Eigenheimzulage ist mittlerweile Geschichte. Als Bauherr oder Wohnungskäufer müssen Sie daher ohne die staatliche Förderung auskommen, die in der Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie bislang immer eine wichtige Rolle spielte.

Da auch der Großen Koalition aus CDU und SPD bewusst ist, dass das Sparen für ein mietfreies Wohnen im Alter im Verständnis der Menschen hierzulande viel mit Altersvorsorge zu tun hat, hat sie seinerzeit im Koalitionsvertrag als Kompensation für die Eigenheimzulage das "Wohn-Riestern" versprochen. Ursprünglicher Beginn sollte der 1.1.2007 sein.

CDU und SPD sind sich zwar grundsätzlich über die Einbeziehung der selbstgenutzten Immobilie in die Riester-Rente einig, dennoch gibt es Streit über die Art der Einbeziehung.

Bislang favorisiert die SPD ein Modell namens "Kanape" ("Kapitalstock zur nachgelagerten persönlichen Einkommensbesteuerung"), wonach die Immobilie im Zuge von "Wohn-Riester" steuerlich gefördert würde, im Alter dann aber der für das Eigenheim verwendete Betrag zu versteuern wäre. Zur Berechnung der Steuerschuld würde dann das aus dem Vertrag abgezweigte Geld fiktiv verzinst und später ebenso fiktiv über voraussichtlich 25 Jahre verrentet werden. Diese rein kalkulatorische Rente hätte der Ruheständler im selbst genutzten Eigenheim dann entsprechend zu versteuern.

Bei dem von der CDU favorisierten Modell "Sofa" ("Sofort und ohne Finanzamt") sollen die staatlichen Zuschüsse wie Grund- und Kinderzulage in der Ansparphase vom sog. "Wohn-Riestern" deutlich niedriger angesetzt werden – beispielsweise nur mit 30 %. Im Gegenzug dazu soll der Ruheständler im Alter aber keine Steuern mehr auf die für die Immobilie abgezweigten Beiträge zahlen müssen. In diesem Fall ginge das Finanzamt aber leer aus, was wiederum dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung widersprechen würde.

Es scheint insoweit ein Kompromiss möglich zu sein, dass sich die CDU mit der nachgelagerten Besteuerung anfreundet – allerdings unter der Bedingung eines Optionsrechts – das es dem Ruheständler erlaubt, "die aufgelaufene Steuer in einer abgezinsten Summe" zu bezahlen.

kostenlose counter